Fragen & Antworten

Schnelle Antworten auf Ihre Fragen

Zu Themen die regelmäßig in unseren Gesprächen gestellt werden.
Möchten Sie mehr dazu wissen? Rufen Sie uns an. 

Gemeinschaftseigentum - Sondereigentum ?
Was ist der Unterschied ?

Gemeinschaftseigentum gehört, wie es der Name vermuten lässt, allen Eigentümern gemeinschaftlich. Daher werden auch die Kosten in der Regel zwischen allen Eigentümern geteilt. Sondereigentum gehört einem Eigentümer alleine. Somit ist dieser Eigentümer alleine dafür verantwortlich.
Siehe auch FAQ

Warum darf mein Schuhschrank nicht im Treppenhaus stehen ?

Treppenhäuser sind auch Rettungswege! Laut Brandschutzverordnung sind diese zwingend freizuhalten um eine sichere Evakuierung und unbehinderten Zugang  für die Rettungskräfte zu ermöglichen. Oder möchten Sie im Brandfall im verrauchten Treppenhaus über die Schuhe ihres Nachbarn stürzen?
Siehe auch Wissenswertes

Warum schimmelt es in meiner Wohnung ?

Schimmel entsteht meist durch zu hohe Luftfeuchtigkeit in der Raumluft. Auch Schäden an der Gebäudehülle können Wasser eindringen lassen und dadurch zu Schimmelbildung führen. In den meisten Fällen aber entsteht der Schimmel aufgrund von hoher Luftfeuchtigkeit durch falsches Nutzerverhalten. Hier kann nur "richtiges Lüften" Abhilfe schaffen.
Siehe auch FAQ

Fragen & Antworten

Sie haben noch weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Darf ich die Räder für mein Auto in der Tiefgarage lagern?

    Das ist auch eine Frage des Brandschutzes. Um die Brandlast in Tiefgaragen nicht unnötig zu erhöhen ist die Lagerung von Gegenständen laut Garagenverordnung - GaVO nicht erlaubt, mit Ausnahme von Fahrzeugzubehör. So dürfen Sie z.B. Ihre Heckablage oder einen Kindersitz lagern. Auch ein Satz Räder pro Fahrzeug sind zur Lagerung zugelassen.

    LINK zum Hinweisblatt Landkreis Böblingen

  • Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum ?

    Die Unterscheidung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum kann sehr komplex sein. Generell gehört das Gebäude und das Grundstück der Gemeinschaft und ist somit Gemeinschaftseigentum. Zum Gemeinschaftseigentum gehören z.b. auch die Fenster und die Wohnungsabschlußtüren. Sondereigentum wird einem einzelnen Eigentümer zugeschrieben und ist eine abgeschlossen Einheit. Die Einbauten in einer Wohneinheit zählen zum Sondereigentum. Wie z.B. Waschbecken und die dazugehörige Installation, Innenputz und sichtbare Böden.


    Die Kosten- und Lastentragung ist meist in der Teilungserklärung geregelt. So kann z.b. ein Fenster zwar Gemeinschaftseigentum sein, die Kosten für die Instandhaltung muss jedoch der Sondereigentümer tragen.

  • Warum muss ich den Austausch des Heizungsventiles selbst bezahlen?

    Der Heizkörper, das Heizungsventil, welches die Durchflussmenge begrenzt, und auch das Thermostat,  welches das Ventil abhängig von der Raumtemperatur steuert, sind Sondereigentum. Das bedeutet, sie gehören dem Eigentümer der Wohnung. Somit muss dieser auch für den Austausch eines z.B. verkalkten Heizungsventiles aufkommen.

  • Kann ich die Abrechnung als PDF bekommen?

    Ja, gerne. Die Jahresabrechnung können Sie als PDF von uns erhalten. Das schont auch die Umwelt. Ob digital oder klassisch per Brief, das können Sie als Gemeinschaft entscheiden. 

    Bitte melden Sie sich bei uns, sollten Sie Abrechnungen von uns per PDF wünschen.

  • Was bedeutet "richtig lüften"?

    Wollen Sie Schimmelbildung in Ihrer Wohnung vorbeugen, sollten Sie regelmäßig und "richtig" lüften! Wir sehen leider immer wieder Schäden durch mangelndes oder unsachgemäßes Lüften, welche nicht dem Gebäude zuzuschreiben sind.

    Sparen Sie sich den Ärger, die Kosten und das ungute Gefühl und lernen Sie hier wie man richtig lüftet: 

    LINK zum Bundesumweltamt


    Gerne senden wir Ihnen auch unser Merkblatt 

    "Richtig heizen und lüften" zu! Bitte fragen Sie danach.

  • Was tun bei Notfällen wie z.B. Wasserschäden?

    Bei echten Notfällen wie Wasserschäden, Heizungsausfall oder Gebäudeschäden muss meist schnell gehandelt werden. Wir sind stets mobil erreichbar. Wir entscheiden dann gemeinsam, ob und was sofort getan werden muss.


    Übrigens:

    Als Eigentümer sind Sie verpflichtet alles zu tun, um einen Schaden zu begrenzen. Andernfalls ist es möglich, dass die Versicherung den Schaden nicht oder nur teilweise begleicht. Der Anruf bei der Hausverwaltung allein ist kein ausreichender Versuch den Schaden zu begrenzen. Also leiten Sie Notfallmaßnahmen ein (wie z.B. das Wasser abstellen), versuchen Sie den Hausmeister zu erreichen und fragen Sie Ihre Miteigentümer um Hilfe!

  • Wie sind Ihre Geschäftszeiten?

    Wir sind Montag -Donnerstag von  7.30 - 17.00 Uhr

    und Freitags von 7.30 - 14.00 Uhr zu erreichen.


    Wenn wir für unsere Eigentümer im Gespräch oder unterwegs sind, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Namen und Telefonnumer - oder senden Sie und eine email uns wir melden uns bei Ihnen, sobald es möglich ist. 


    Versprochen !

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Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 
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