Das ist auch eine Frage des Brandschutzes. Um die Brandlast in Tiefgaragen nicht unnötig zu erhöhen ist die Lagerung von Gegenständen laut Garagenverordnung - GaVO nicht erlaubt, mit Ausnahme von Fahrzeugzubehör. So dürfen Sie z.B. Ihre Heckablage oder einen Kindersitz lagern. Auch ein Satz Räder pro Fahrzeug sind zur Lagerung zugelassen.
Die Unterscheidung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum kann sehr komplex sein. Generell gehört das Gebäude und das Grundstück der Gemeinschaft und ist somit Gemeinschaftseigentum. Zum Gemeinschaftseigentum gehören z.b. auch die Fenster und die Wohnungsabschlußtüren. Sondereigentum wird einem einzelnen Eigentümer zugeschrieben und ist eine abgeschlossen Einheit. Die Einbauten in einer Wohneinheit zählen zum Sondereigentum. Wie z.B. Waschbecken und die dazugehörige Installation, Innenputz und sichtbare Böden.
Die Kosten- und Lastentragung ist meist in der Teilungserklärung geregelt. So kann z.b. ein Fenster zwar Gemeinschaftseigentum sein, die Kosten für die Instandhaltung muss jedoch der Sondereigentümer tragen.
Der Heizkörper, das Heizungsventil, welches die Durchflussmenge begrenzt, und auch das Thermostat, welches das Ventil abhängig von der Raumtemperatur steuert, sind Sondereigentum. Das bedeutet, sie gehören dem Eigentümer der Wohnung. Somit muss dieser auch für den Austausch eines z.B. verkalkten Heizungsventiles aufkommen.
Ja, gerne. Die Jahresabrechnung können Sie als PDF von uns erhalten. Das schont auch die Umwelt. Ob digital oder klassisch per Brief, das können Sie als Gemeinschaft entscheiden.
Bitte melden Sie sich bei uns, sollten Sie Abrechnungen von uns per PDF wünschen.
Wollen Sie Schimmelbildung in Ihrer Wohnung vorbeugen, sollten Sie regelmäßig und "richtig" lüften! Wir sehen leider immer wieder Schäden durch mangelndes oder unsachgemäßes Lüften, welche nicht dem Gebäude zuzuschreiben sind.
Sparen Sie sich den Ärger, die Kosten und das ungute Gefühl und lernen Sie hier wie man richtig lüftet:
Gerne senden wir Ihnen auch unser Merkblatt
"Richtig heizen und lüften" zu! Bitte fragen Sie danach.
Bei echten Notfällen wie Wasserschäden, Heizungsausfall oder Gebäudeschäden muss meist schnell gehandelt werden. Wir sind stets mobil erreichbar. Wir entscheiden dann gemeinsam, ob und was sofort getan werden muss.
Übrigens:
Als Eigentümer sind Sie verpflichtet alles zu tun, um einen Schaden zu begrenzen. Andernfalls ist es möglich, dass die Versicherung den Schaden nicht oder nur teilweise begleicht. Der Anruf bei der Hausverwaltung allein ist kein ausreichender Versuch den Schaden zu begrenzen. Also leiten Sie Notfallmaßnahmen ein (wie z.B. das Wasser abstellen), versuchen Sie den Hausmeister zu erreichen und fragen Sie Ihre Miteigentümer um Hilfe!
Wir sind Montag -Donnerstag von 7.30 - 17.00 Uhr
und Freitags von 7.30 - 14.00 Uhr zu erreichen.
Wenn wir für unsere Eigentümer im Gespräch oder unterwegs sind, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Namen und Telefonnumer - oder senden Sie und eine email uns wir melden uns bei Ihnen, sobald es möglich ist.
Versprochen !
Alle Rechte vorbehalten | Immobilienverwaltung Iris Mertmann